Der Imkerverein Holzheim
führt im Turnus von 2 Jahren ein Probeimker-Jahr durch.
Das Probeimker-Jahr beginnt
mit einem Anfängerkurs
Bedingungen: ·
Der
Probe-Imker mietet für die Zeit von April bis März nächsten
Jahres ein Bienenvolk zur eingeschränkten Nutzung. ·
Während
des Mietzeitraums erhält der Probe-Imker von erfahrenen Imkern des
Vereins zu gegebenen Zeiten eine begleitende fachliche Betreuung (Schulung)
und praktische Unterstützung bei den anfallenden imkerlichen
Arbeiten (z.B. beim Honigschleudern). ·
Zur
fachlichen Begleitung kann der Probe-Imker ein Fachbuch erwerben, das der
Verein zum Eigenkostenpreis an den Probe-Imker abgibt. ·
Das
Mietverhältnis kann jederzeit vor Ablauf der regulären Mietzeit vom
Probe-Imker gekündigt werden. Damit entfallen jedoch alle weiteren
Ansprüche. Volk und Material erhält der Vermieter umgehend
zurück. ·
Nach
dem Ende der regulären Mietzeit, welche im nächsten Frühjahr
erreicht ist, entscheidet sich der Probe-Imker, ob er nun mit der Imkerei
anfangen möchte oder nicht ·
Wenn ja, geht das erstellte Jungvolk
(Bienen mit Wabenbau) in seinen Besitz über.
Der Probeimker ist nun Imker ·
Wenn nein, bleibt das gemietete Volk (incl.
evtl. Ableger) und sämtliche geliehenen imkerlichen
Utensilien im Besitz des Vermieters. Darüber hinaus bestehen keine
weiteren gegenseitigen Ansprüche oder Verpflichtungen. Über die anfallenden Kosten für das Volk und den Imkereibedarf werden Sie bei Interesse informiert. |